Vorgangsregeln
Interne Vorschriften I) Präambel „Prize2consciences“ ist eine unabhängige Ausbildungsstelle, die unter der Nummer 84420341242 beim Präfekten der Region Auvergne-Rhône-Alpes am 9 Place Saint-Charles, 42650 Saint-Jean-Bonnefonds registriert ist. Diese internen Vorschriften haben Berufung, bestimmte Bestimmungen festzulegen, die für alle Registranten und Teilnehmer an den verschiedenen von "price2consciences" organisierten Kursen gelten, um den regelmäßigen Betrieb der angebotenen Schulungskurse zu ermöglichen. Hier einige Details zu den verwendeten Begriffen: nach "Ausbildungsorganisation"; - die Personen, die dem Kurs folgen, werden im Folgenden als "Auszubildende" bezeichnet; - der Ausbildungsleiter von "Julien Contu" wird im Folgenden als "Leiter der Ausbildungsorganisation" bezeichnet .II ) Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 In Übereinstimmung mit den Artikeln L.6352-3 ff. Und R.6352-1 ff. Des französischen Arbeitsgesetzbuchs sollen diese internen Vorschriften e definieren die allgemeinen und ständigen Regeln und spezifizieren die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften sowie die Regeln in Bezug auf Disziplin, insbesondere die Strafen für Auszubildende und ihre Rechte im Falle einer Sanktion. Jeder muss während der gesamten Dauer der Schulungsmaßnahme die Bestimmungen dieser Bestimmungen einhalten. III) Geltungsbereich Artikel 2: Betroffene Personen Diese Bestimmungen gelten für alle Auszubildenden, die für eine von der Schulungsorganisation bereitgestellte Sitzung registriert sind Es wird davon ausgegangen, dass jeder Auszubildende die Bestimmungen dieser internen Vorschriften akzeptiert hat, wenn er an einem von der Schulungsorganisation angebotenen Schulungskurs teilnimmt, und akzeptiert, dass in seiner Hinsicht Maßnahmen ergriffen werden. Bei Nichtbeachtung des letztgenannten Artikels 3: Ausbildungsort Die Schulung findet in den Räumlichkeiten von Julien Contu oder in den Außenräumen statt. Die Bestimmungen dieser Vorschriften gelten nicht nur in den Räumlichkeiten von Julien Contu, sondern auch in allen Räumlichkeiten, in denen Schulungen durchgeführt werden sollen. IV) Hygiene und Sicherheit Artikel 4: Allgemeine Regeln Die Verhütung der Risiken von Unfällen und Krankheiten ist unabdingbar und erforderlich Einhaltung aller: - der geltenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen an den Schulungsorten - Anweisungen, die entweder vom Management der Schulungsorganisation oder vom Trainer erteilt wurden, insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Ausrüstung Jeder Auszubildende muss seine persönliche Sicherheit und die anderer gewährleisten, indem er die allgemeinen und spezifischen Sicherheits- und Hygieneanweisungen einhält, die am Schulungsort gelten. Wenn er eine Störung im Sicherheitssystem feststellt, informiert er unverzüglich das Management der Schulungsorganisation. Die Nichtbeachtung dieser Anweisungen setzt die Person disziplinarischen Sanktionen aus. Gemäß Artikel R.6352-1 des Arbeitsgesetzbuchs findet die Schulung jedoch in einem Unternehmen oder einer Einrichtung statt, für die bereits interne Vorschriften gelten. Die für Auszubildende geltenden Sicherheits- und Hygienemaßnahmen entsprechen denen der letztgenannten Verordnung. Artikel 5: Rauchverbot In Anwendung des Dekrets Nr. 92-478 vom 29. Mai 1992 werden die Bedingungen für die Anwendung des Rauchverbots in festgelegt Orte, die für den kollektiven Gebrauch bestimmt sind, dürfen in den Schulungsräumen nur an Orten rauchen, die für diesen Gebrauch reserviert sind. Artikel 6: Alkoholische Getränke und Drogen Die Einführung oder der Konsum von Drogen oder alkoholischen Getränken in den Räumlichkeiten ist formell verboten. Es ist Auszubildenden verboten, in der Ausbildungsorganisation in einen Zustand der Vergiftung oder unter dem Einfluss von Drogen einzutreten oder dort zu bleiben. In den Pausen haben die Auszubildenden Zugang zu Verteilerstationen für alkoholfreie Getränke. Artikel 7: Verpflegungsorte Die Mahlzeiten werden nicht von der Ausbildungsorganisation abgedeckt. Wenn sie möchten, können die Auszubildenden an einem anderen Ort ihrer Wahl essen. Artikel 8: Unfall Jeder Unfall oder Vorfall, der bei der Gelegenheit oder während des Trainings auftritt, muss sofort vom verletzten Auszubildenden oder den Personen, die den Vorfall miterlebt haben, gemeldet werden. Unfall für die für die Organisation verantwortliche Person Gemäß Artikel R.6342-1 und gemäß dem Arbeitsgesetzbuch der Unfall, der dem Auszubildenden passiert, wenn er sich am Ausbildungsort befindet oder dorthin geht oder ist Gegenstand einer Erklärung des Leiters der Organisation gegenüber dem Sozialversicherungsfonds Der Leiter der Ausbildungsstelle unternimmt die entsprechenden Schritte in Bezug auf die Pflege und gibt die Erklärung gegenüber dem Fonds ab kompetente soziale Sicherheit. Artikel 9: Feueranweisungen Gemäß den Artikeln R.4227-28 ff. Des französischen Arbeitsgesetzbuchs werden Feueranweisungen und insbesondere eine Karte des Standorts von Feuerlöschern und Notausgängen in den Schulungsräumen in a angezeigt allen Auszubildenden bekannt sein. Der Auszubildende muss dies zur Kenntnis nehmen. Im Falle einer Warnung muss der Auszubildende alle Schulungsaktivitäten einstellen und die Anweisungen des Bevollmächtigten der Ausbildungsorganisation oder des Rettungsdienstes ruhig befolgen. Jeder Auszubildende, der Zeuge des Brandausbruchs wird, muss sofort um Hilfe rufen, indem er 18 aus dem Festnetz oder 112 aus einem Mobiltelefon wählt und einen Vertreter der Ausbildungsorganisation alarmiert. V) Disziplin Artikel 10: Praktikumspläne Die Praktikumspläne werden von der Ausbildungsorganisation festgelegt und den Auszubildenden entweder durch die Einladung auf elektronischem Wege oder per Post zur Kenntnis gebracht. Die Auszubildenden sind verpflichtet, diese Zeitpläne einzuhalten. Die Ausbildungsorganisation behält sich das Recht vor, innerhalb der durch die geltenden Bestimmungen festgelegten Grenzen die Praktikumspläne entsprechend den Serviceanforderungen zu ändern. Die Auszubildenden müssen die von der Ausbildungsorganisation an der Organisation des Ausbildungsplans vorgenommenen Änderungen einhalten. Bei Abwesenheit oder Verzögerung des Ausbildungskurses ist es vorzuziehen, dass der Auszubildende entweder den Ausbilder oder den Manager benachrichtigt der Ausbildungsorganisation. Zusätzlich muss vom Auszubildenden ein Anwesenheitsblatt unterschrieben werden. Außer in Ausnahmefällen dürfen die Auszubildenden während der Praktikumszeiten nicht abwesend sein. Artikel 11 - Abwesenheiten, Verspätungen oder vorzeitige Abreise Bei Abwesenheit, Verspätung oder Abreise vor dem geplanten Zeitpunkt müssen die Auszubildenden die Organisation benachrichtigen trainieren und rechtfertigen. Die Ausbildungsorganisation informiert den Geldgeber (Arbeitgeber, Verwaltung, Fongecif, Region, Pôle emploi) unverzüglich über diese Veranstaltung. Jedes Ereignis, das nicht durch besondere Umstände gerechtfertigt ist, stellt einen Fehler dar, der mit Disziplinarstrafen geahndet werden kann. Darüber hinaus wird der Praktikant, dessen Vergütung von den Behörden gezahlt wird, gemäß Artikel R6341-45 des Arbeitsgesetzbuchs einem Abzug von seiner Praktikumsvergütung ausgesetzt, der proportional zur Dauer der Abwesenheit ist. Artikel 12: Zugang zum Ausbildungsort Auszubildende, die Zugang zum Ausbildungsort haben, um ihrer Ausbildungszeit zu folgen, dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Ausbildungsorganisation nicht: - für andere Zwecke dort eintreten oder bleiben - die Einführung von erleichtern Dritte der Organisation - fahren Sie in diesen mit dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen fort. Artikel 13: Kleidung und Verhalten Die Auszubildenden werden gebeten, in angemessener Kleidung zum Ausbildungsplatz zu kommen und sich in Bezug auf korrekt zu verhalten jeder Person, die in der Organisation anwesend ist und die Einhaltung der Grundregeln für gute Manieren, das Wissen, wie man in der Gemeinschaft ist, und den guten Fortschritt der Schulungen garantiert. Artikel 14: Verwendung des Materials Sofern keine ausdrückliche Genehmigung der Leitung des Unternehmens vorliegt Ausbildungsorganisation, die Verwendung von Schulungsmaterial erfolgt auf dem Schulungsgelände und ist ausschließlich der Schulungsaktivität vorbehalten. Jeder Auszubildende ist verpflichtet, das ihm anvertraute Material in gutem Zustand zu halten, um seine Bildung. Die Auszubildenden müssen das Gerät bestimmungsgemäß verwenden. Die Verwendung der Ausrüstung für andere Zwecke, insbesondere für persönliche Zwecke, ist verboten, mit Ausnahme der zu diesem Zweck zur Verfügung gestellten Ausrüstung. Der Auszubildende ist verpflichtet, die ihm zur Schulung anvertraute Ausrüstung in gutem Zustand zu halten. Er muss es gemäß seinem Zweck und gemäß den vom Trainer herausgegebenen Regeln verwenden. Der Auszubildende meldet dem Ausbilder unverzüglich alle materiellen Anomalien. Am Ende des Praktikums muss der Auszubildende alle in seinem Besitz befindlichen Materialien und Dokumente der Ausbildungsorganisation zurückgeben, mit Ausnahme der während des Trainings verteilten Lehrdokumente. : Aufzeichnungen Es ist strengstens untersagt, Schulungen aufzuzeichnen oder zu filmen, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichtet wird. Artikel 16: Bildungsdokumentation Die während der Schulungen bereitgestellten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur zur Wiederverwendung verwendet werden für den rein persönlichen Gebrauch Artikel 17: Formalismus im Zusammenhang mit dem Follow-up der Schulung Der Auszubildende muss im Verlauf der Aktion das Anwesenheitsblatt ausfüllen. Er kann gebeten werden, eine Bewertung der Schulung vorzunehmen. Am Ende der Schulungsmaßnahme erhält er eine Bescheinigung über das Ende der Schulung und eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Schulung, die ihm gegebenenfalls zugesandt wird Arbeitgeber / Verwaltung oder Organisation, die die Aktion finanziert. Der Auszubildende legt der Ausbildungsorganisation so bald wie möglich die Unterlagen vor, die er als Dienstleister ausfüllen muss (Antrag auf Vergütung oder Zahlung von Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung; Registrierung oder Einreisebescheinigungen) Praktikum…). Artikel 18: Verantwortung der Organisation bei Diebstahl oder Beschädigung des persönlichen Eigentums von Auszubildenden Die Ausbildungsorganisation lehnt jede Verantwortung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen jeglicher Art ab, die die Auszubildenden in den Ausbildungsräumen hinterlassen haben Artikel 19: Disziplinarstrafen Jedes Versäumnis des Auszubildenden, eine der Bestimmungen dieser internen Vorschriften zu befolgen, kann mit einer vom Leiter der Ausbildungsorganisation oder seinem Vertreter ausgesprochenen Sanktion geahndet werden je nach Art und Schweregrad einer der folgenden Sanktionen unterliegen: - Aufforderung zur Bestellung - schriftliche Verwarnung durch den Direktor der Ausbildungsorganisation oder seinen Vertreter - Verweis - vorübergehender Ausschluss von der Ausbildung - endgültiger Ausschluss von der Ausbildung Geldbußen oder andere finanzielle Sanktionen sind verboten. Der Leiter der Ausbildungsorganisation oder sein Vertreter informiert über die verhängte Sanktion: - den Arbeitgeber des Auszubildenden oder die Verwaltung des Auszubildenden (Anmerkung des Herausgebers: Nur wenn die Ausbildung im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt wird oder die Verwaltung) - und / oder die Finanzierung des Praktikums Der Ausschluss des Praktikanten darf in keinem Fall zur Erstattung der für die Ausbildung gezahlten Beträge führen. Artikel 20: Disziplinarverfahren a) Angaben des Praktikanten Gegen einen Praktikanten darf keine Sanktion verhängt werden dass dieser im Voraus über die gegen ihn erhobenen Beschwerden informiert wurde. Wenn jedoch eine als rechtswidrig angesehene Handlung eine vorläufige Maßnahme des vorübergehenden Ausschlusses mit sofortiger Wirkung erforderlich gemacht hat, kann keine endgültige Sanktion in Bezug auf diese Handlung verhängt werden genommen, ohne dass der Auszubildende zuvor über die Beschwerden gegen ihn informiert wurde und möglicherweise das unten beschriebene Verfahren eingehalten wurde: b) Vorladung für a n Interview Wenn der Direktor der Ausbildungsorganisation oder sein Vertreter eine Sanktion plant, wird das folgende Verfahren durchgeführt: - Er ruft den Auszubildenden per Einschreiben mit der Bitte um Empfangsbestätigung auf oder übermittelt sie an die betroffene Person Entlassung unter Angabe des Gegenstandes der Einberufung - Die Einberufung gibt auch Datum, Uhrzeit und Ort des Interviews sowie die Möglichkeit an, von einer Person seiner Wahl als Auszubildender oder Mitarbeiter der Organisation unterstützt zu werden Schulung c) mögliche Unterstützung während des Vorstellungsgesprächs Während des Vorstellungsgesprächs kann der Auszubildende von einer Person seiner Wahl unterstützt werden, insbesondere vom Praktikumsvertreter. Der Direktor oder sein Vertreter gibt den Grund für die geplante Sanktion an und sammelt die Erklärungen des Praktikanten. D) Verkündung der Sanktion Die Sanktion kann nicht weniger als einen klaren Tag oder mehr als fünfzehn Tage nach dem Interview eingreifen. Die Sanktion ist Gegenstand einer schriftlichen und motivierten Mitteilung an den Auszubildenden in Form eines eingeschriebenen Schreibens oder einer Entlastung. VI) Vertretung der Auszubildenden Artikel 21: Vertretung der Auszubildenden Für kollektive Ausbildungsmaßnahmen, deren Gesamtdauer überschritten wird 500 Stunden lang wird die Wahl eines Titeldelegierten und eines Ersatzdelegierten durch Einzelwahl in zwei Runden gleichzeitig nach folgenden Verfahren durchgeführt: - Alle Auszubildenden sind Wähler und wahlberechtigt. Die Abstimmung findet während der Schulungsstunden frühestens zwanzig Stunden und spätestens vierzig Stunden nach Kursbeginn statt. - Der Leiter der Schulungsorganisation ist für die Organisation der Abstimmung verantwortlich. sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Er sendet einen Mangelbericht an den regional zuständigen regionalen Präfekten, wenn die Vertretung der Auszubildenden nicht gewährleistet werden kann. - Die Delegierten werden für die Dauer des Schulungskurses gewählt. Ihre Funktionen enden, wenn sie aus irgendeinem Grund nicht mehr an dem Kurs teilnehmen. Wenn der Titeldelegierte und der Ersatzdelegierte ihre Funktion vor dem Ende des Praktikums eingestellt haben, wird eine Neuwahl durchgeführt. Artikel 22: Rolle der Praktikanten Die Delegierten machen Vorschläge zur Verbesserung des Praktikumsverlaufs und der Lebensbedingungen der Praktikanten. Auszubildende in der Ausbildungsorganisation. Sie legen alle individuellen oder kollektiven Beschwerden in Bezug auf diese Angelegenheiten, die Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen und die Anwendung interner Vorschriften vor. VII) Werbung und Datum des Inkrafttretens Artikel 23: Werbung Diese Vorschriften werden jedem Auszubildenden vorgelegt vor dem Training. Eine Kopie dieser Bestimmungen ist in den Räumlichkeiten der Ausbildungsorganisation und auf ihrer Website erhältlich.